Bearbeitung von Regressfällen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und der EU.
Die Geltendmachung von Regressansprüchen gegenüber der Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers ist
für Verkehrsunfälle, die sich in Deutschland ereignet haben, bis zu drei Jahre nach dem Unfall möglich.
Für die Durchführung eines Regressverfahrens werden benötigt:
- Kopien der Schadensunterlagen
- Fotodokumentation der Schäden
- Ausgefüllte Formulare
Formulare herunterladen:
- Vertrag- Vollmacht