Notfall-Hotline 24/7 
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Schadensregulierung

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers
wird durch die Rechtsabteilung von INTER-CRASH durchgeführt.

Die Juristen von INTER-CRASH sind erfahrene deutsche Rechtsanwälte mit Spezialisierung auf das deutsche Verkehrsrecht. 
Dies ermöglicht eine schnelle und vollständige Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Geltend gemacht werden Ansprüche auf Ersatz von:
- Sachschäden bei Beschädigung von Fahrzeugen;
- Schmerzensgeld bei Personenschäden.

Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber der Versicherungsgesellschaft des Unfallverursachers ist
bei Verkehrsunfällen, die sich auf dem Gebiet Deutschlands ereignet haben, bis zu 3 Jahre ab dem Unfalltag möglich.

 Für die Einreichung eines Schadensersatzantrags müssen die Formulare Vollmacht und Vertrag ausgefüllt werden.
Die in russischer Sprache ausgefüllten Formulare sind an die E-Mail-Adresse von INTER-CRASH zu senden.

Die Formulare in deutscher Sprache werden von den Mitarbeitern von INTER-CRASH ausgefüllt und Ihnen per E-Mail
zur Bestätigung durch Unterschrift / Firmenstempel zugesandt.
Die durch Unterschrift / Firmenstempel bestätigten Unterlagen sind an die E-Mail-Adresse von INTER-CRASH zu senden.

Formulare herunterladen:
- Vertrag- Vollmacht

In Notfällen rufen Sie an:

+49 911 275 98 68
 Ossietzkystraße 35, 90439 Nürnberg
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